Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltung / Allgemeines

(1.1.) Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden (im Folgenden Auftraggeber genannt) und Melanie Hinz Fotografie (im Folgenden Auftragnehmer genannt) gelten ausschließlich die nachfolgend beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich durch den Auftragnehmer schriftlich zugestimmt.

(1.2.) Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot des Auftragnehmers, in welchem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Diese Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt mit der schriftlich oder elektronisch übermittelten (neben E-Mail auch Kurznachrichtendienste wie z.B. WhatsApp) Bestätigung des Angebotes oder Zusendung des Auftrages zustande.

(1.3.) „Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer hergestellten Produkte, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form das Bildmaterial vorliegt (Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien, Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Dia Positive, Negative usw.). Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem vom Auftragnehmer gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs. 1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.

(1.4.) Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechteinhaber einzuholen.

(1.5.) Der Auftragnehmer ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotografien gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers gelten als zusätzliche Beauftragung, d.h. sie bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten.

(1.6.) Der Auftragnehmer führt in der Regel die Fotografien selbst durch, kann diese jedoch in Ausnahmefällen durch Dritte durchführen lassen.

(1.7.) Vor allem relevant bei Hochzeiten und Veranstaltungen:
Dem Auftragnehmer wird zugesagt, der einzige professionelle Fotograf zu sein, welcher am Hochzeits-/ Veranstaltungstag engagiert wird, und soll Priorität haben bezüglich der Positionierung von Kameras und Ausrüstung, vor allen anderen Privatpersonen oder Fotografen bzw. Videografen, die möglicherweise in Verbindung mit der Hochzeit/ Veranstaltung vor Ort sind. Dem Auftragnehmer wird die uneingeschränkte Möglichkeit gewährt, seine Vertragsvereinbarungen qualitativ bestmöglich zu erfüllen.

(1.7.1.) Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen. Hierzu wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens 2 Wochen vor dem gebuchten Auftrag einen aktuellen Ablaufplan mit Zeit, Ort, Wegbeschreibungen, Sonderwünschen usw. zukommen lassen. Ebenso wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Ansprechperson mit Name und Telefonnummer benennen, welche während der Dauer des Auftrages für Rückfragen zur Verfügung steht. Jede Art von Änderung im Ablaufplan ist dem Auftragnehmer umgehend mitzuteilen. Für alle unkorrigierten bzw. fehlenden Informationen kann seitens des Auftraggebers keine Leistung vom Auftragnehmer erwartet werden.

(1.7.2.) Der Auftragnehmer wird stets sein Bestes geben, die Hochzeit/ Veranstaltung mit all ihren Höhepunkten und ihren Gästen fotografisch festzuhalten. Jedoch kann der Auftragnehmer nicht dafür garantieren, dass jeder einzelne Gast und jeder einzelne Moment aufgenommen wird, da einige Ereignisse auch spontan geschehen bzw. der Auftragnehmer nicht immer informiert wird.

(1.7.3.) Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass die Gäste des Auftraggebers beim Paar- und Gruppenfotoshooting nicht gleichzeitig fotografieren sollten, damit die fotografierten Personen nicht unnötig abgelenkt werden und der Auftragnehmer ein bestmögliches Ergebnis bei den Paar- und Gruppenaufnahmen erzielen kann.

(1.7.4.) Ist das Fotografieren seitens der Trauungsstätte während der Trauung nicht erwünscht, so trägt der Auftragnehmer keine Verantwortung für fehlende Fotografien während der Zeremonie. Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, sich diesbezüglich rechtzeitig zu informieren und eine Genehmigung seitens der Trauungsstätte einzuholen.

(1.7.5.) Der Auftragnehmer verfügt, in Bezug auf sein Equipment, im Falle einer technischen Störung in der Regel immer über Ersatztechnik. Dennoch ist der Auftragnehmer nicht dafür verantwortlich zu machen, sollte während der Arbeit eine technische Störung eintreten und hierdurch die Arbeit, zum Austausch des Equipments, vorübergehend angehalten werden.

§ 2 Nutzungs- und Urheberrecht

(2.1.) Dem Fotografen steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotografien zu. Urheberrechte sind laut Urheberrechtsgesetz nicht übertragbar. Der Auftragnehmer wird sich vom Fotografen das ausschließliche Nutzungsrecht für alle Arten der Nutzung, ob bekannt oder unbekannt, übertragen lassen.

(2.2.) Der Auftragnehmer überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotografien auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung.
Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotografien bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Auftragnehmer. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte (auch z.B. Facebook), welche dem Auftraggeber grundsätzlich vorerst nicht gestattet ist. Auch dies bedarf der ausdrücklichen Zustimmung durch den Auftragnehmer, wird aber in der Regel gewährt.

(2.3.) Eine kommerzielle/ gewerbliche Nutzung der Fotografien im Nachhinein – gleich welcher Form vorliegend – durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers erfolgen. Dies gilt auch für Bilddateien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden. Diese weitergehende Nutzung ist dem Auftragnehmer angemessen nach vorheriger Absprache zu vergüten und wird separat in Rechnung gestellt.

(2.4.) Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars in Form von Foto-DVDs, Download oder wie vereinbart auf den Auftraggeber über.

(2.5.) Erteilt der Auftragnehmer an den Auftraggeber die Genehmigung zu einer Verwertung der Fotografien, so muss er immer als Urheber der Fotografien klar erkennbar genannt werden. Die Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Auftragnehmer zum Schadensersatz. Die Namensnennung sollte wie folgt erfolgen: „Copyright: Melanie Hinz, www.hinz-fotografie.de“.

(2.6.) Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format JPG. Die Menge ist abhängig vom gewählten Shooting-Paket, von der Shooting-Dauer bzw. von dem mit dem Auftraggeber vereinbarten Shooting-Umfang. Die Auswahl trifft der Auftragnehmer. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW-Dateien) ist ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.

(2.7.) Der Auftragnehmer darf bis auf Widerruf die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Homepage, Blog, soziale Netzwerke, Werbematerial, Musteralben, Ausstellungen, Messen, Veröffentlichungen in der Fachpresse, Fotowettbewerbe usw.).

(2.8.) Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und Sonderkonditionen müssen vorab schriftlich vereinbart werden.

§ 3 Vergütung / Ausfallhonorar

(3.1.) Für die Herstellung der Fotografien wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet. Nebenkosten (Reisekosten, Spesen, Requisiten, Materialkosten, Studiomieten, Modellhonorare usw.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.

(3.2.) Fällige Rechnungen bzw. ausgewiesene Anzahlungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen.

(3.3.) Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages bleibt das Bildmaterial Eigentum des Auftragnehmers.

(3.4.) Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar des Auftragnehmers, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Auftragnehmer auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Auftragnehmer kein Schaden entstanden ist. Entstehen dem Auftragnehmer durch die Verzögerung nachweislich Schäden, kann bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers der Auftragnehmer auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

(3.5.) Bei Vertragsabschluss ist für die Terminreservierung eine Anzahlung in Höhe von 35 Prozent des vereinbarten Honorars fällig. Erst mit Eingang des Betrages beim Auftragnehmer gelten die im Vertrag genannten Termine als gebucht. Trifft die Anzahlung nicht fristgemäß ein, so erlischt das Recht auf verbindliche Reservierung, und der Auftragnehmer ist nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet. Der Restbetrag wird bei Rechnungsstellung fällig.

(3.6.) Wenn die vereinbarte Leistung vom Auftraggeber storniert wird und der Auftragnehmer für den stornierten Auftrag mindestens einen gleichwertigen Auftrag vereinbaren kann, wird die volle Summe der Anzahlung zurückerstattet. Sollte jedoch eine Differenz hinsichtlich des Wertes des neu gebuchten Auftrags zu dem stornierten Auftrag bestehen, wird der Auftragnehmer den Differenzbetrag einbehalten und den Restbetrag der Anzahlung zurückerstatten. Kann nachweislich keine anderweitige Buchung von Seiten des Auftragnehmers wahrgenommen werden bzw. wurden weitere Anfragen aufgrund des bestehenden Vertrags nachweislich nicht mehr angenommen, entsteht dem Auftragnehmer demnach ein Vermögensschaden, der mit 75 Prozent des vereinbarten Honorars (Honorar ohne jegliche Nebenkosten) in Rechnung gestellt wird.
Kosten für Zusatzbestellungen wie z. B. Studioräume, Visagisten usw. werden zusätzlich berechnet, unabhängig vom Ausfallhonorar.

(3.7.) Ausnahmen hiervon sind ein Krankheitsfall (Auftraggeber) oder Todesfall (Familie), die zu einer Absage der Veranstaltung/ des Fototermins führen, sowie Umstände höherer Gewalt. Eine Überprüfung/ ein Nachweis der Situation liegt im Ermessen des Auftragnehmers.

§ 4 Widerrufsrecht für den Verbraucher

Verbraucher ist gemäß § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Widerrufsbelehrung gemäß § 356 BGB für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge und Fernabsatzverträge:

(4.1.) Widerrufsrecht:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie den Auftragnehmer (Melanie Hinz Fotografie, Hochstr. 33, 45529 Hattingen, Tel.: 0176 66698366, E-Mail: melanie@hinz-fotografie.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Musterformular gemäß Anlage 2 zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch) verwenden, welches jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

(4.2.) Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat der Auftragnehmer Ihnen alle Zahlungen, die der Auftragnehmer von Ihnen erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei dem Auftragsnehmer eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der Auftragnehmer dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie dem Auftragnehmer einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Auftragnehmer von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

§ 5 Haftung / Gefahrübergang

(5.1.) Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Auftragnehmer für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.

(5.2.) Für Schäden oder Verlust an/von Negativen oder digitalen Bilddaten haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf die geleistete Anzahlung bzw. Rechnungssumme.

(5.3.) Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.

(5.4.) Liefertermine für Fotografien sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Auftragnehmer bestätigt worden sind. Der Auftragnehmer haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(5.5.) Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber bzw. beim Lieferanten. Die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.

(5.6.) Die Organisation und Vergabe von Buchungen an den Auftragnehmer, sowohl die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, wie z.B. plötzlicher Krankheit (auch von Familienangehörigen des Auftragnehmers), Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen usw., der Auftragnehmer zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen bzw. zu spät eintreffen, wird keine Haftung für jegliche daraus resultierende Schäden, Verluste oder Folgen übernommen. Sollte es aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Auftragnehmers kommen, bemüht sich dieser (soweit erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Eventuelle Mehrkosten des beauftragten Ersatzfotografen gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Bereits geleistete Anzahlungen werden in diesem Fall zu 100 Prozent erstattet.

§ 6 Datenschutz

Der Auftragnehmer erhebt personenbezogene Daten des Auftraggebers zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung der vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt, sofern dies nicht Teil des Auftrags ist. Werden Daten an Dritte weitergegeben (z.B. an ein Fotolabor, einen Fotoalbenhersteller o.ä.), so wird darauf geachtet, dass die Subunternehmer DSGVO-konform agieren. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers ist möglich. Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Auftraggeber an folgende Adresse wenden: Melanie Hinz Fotografie, Hochstr. 33, 45529 Hattingen, melanie@hinz-fotografie.de.

§ 7 Schlussbestimmungen

(7.1.) Ist der Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz des Auftragnehmers für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

(7.2.) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

 

Stand: Januar 2019

 

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Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
– An:
Melanie Hinz Fotografie
Hochstr. 33
45529 Hattingen

E-Mail: melanie@hinz-fotografie.de

– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

– Bestellt am (*)/erhalten am (*)

– Name des/der Verbraucher(s)

– Anschrift des/der Verbraucher(s)

– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

– Datum

___________
(*) Unzutreffendes streichen.